Die gesetzlichen Bestimmungen

Sowohl Gesetzgeber, als auch Kunden, Patienten und Mitarbeiter verlangen bestmögliche hygienische Verhältnisse.

Die geltende Rechtslage in Deutschland schreibt für jede Einrichtung im Gesundheitswesen umfangreiche Maßnahmen zur Erreichung hygienischer Standards vor:

Infektionsschutzgesetz (IfSG 2000)
Hier können Sie das Gesetz einsehen:  http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/index.html

Desinfektionsplan-Pflicht

Jährliche Schulung der Mitarbeiter inklusive einer schriftlichen Dokumentation

Individueller Hygieneplan (je nach Bundesland angepasst, mehrseitig, ausführlich)

Überwachendes Organ: Gesundheitsämter und Berufsgenossenschaften

Maßgeblich werden die Regeln zur Hygiene in Deutschland durch das Infektionsschutzgesetz geprägt. Es handelt sich dabei um ein Bundesgesetz, das bundesweit einheitlich gilt. In den einzelnen Bundesländern hingegen gibt es Hygieneverordnungen, die teilweise erheblich voneinander abweichen. Unser Team von qualifizierten Mitarbeitern ist stets bestens über alle Aspekte zur geltenden Rechtslage in allen Bundesländern informiert. Wir arbeiten mit renommierten Rechtsanwälten zusammen, die uns auf dem Laufenden halten und intern schulen. Jegliche Änderung der Gesetzeslage werden somit stets von uns beachtet und direkt in die Tat umgesetzt, um Sie wiederum bestmöglich zu beraten und informieren. 

Nach dem Infektionsschutzgesetz und den Hygieneverordnung der Bundesländer kommt kein Betrieb im Gesundheitswesen daran vorbei, ein individuelles Hygienekonzept zu erstellen. Dieses kann von den Gesundheitsämtern individuell geprüft werden und eine Vielzahl derartiger Kontrollen haben im gesamten Bundesgebiet bereits stattgefunden.

Im Fall einer Kontrolle ist die Inhaberin oder der Inhaber dazu verpflichtet, das Hygienekonzept darzustellen und jegliche Dokumentationen dafür vorzulegen. Ein Hygienekonzept besteht dabei selbstverständlich nicht nur aus einem Hygieneplan oder Desinfektionsplan, es ist deutlich mehr. Dabei werden alle Aspekte der Hygiene im Betrieb beleuchtet und ein Maßnahmenplan ist vorgesehen, so dass die Einrichtung bestmöglich im Bereich der Hygiene aufgestellt ist. Dabei beraten wir Sie umfassend, so dass Sie leicht und kurzfristig umsetzbare Lösungswege aufgezeigt bekommen, um alle rechtlichen Voraussetzungen einzuhalten.

Mitunter ist eine jährliche Schulung der Mitarbeiter inklusive einer schriftlichen Dokumentation Pflicht. Sofern dies in den letzten Jahren nicht stattgefunden hat, sollten Sie hier dringend nachbessern. Dabei bieten wir die Möglichkeit, dass für alle Mitarbeiter zusätzlich auch eine Online-Schulung bereitgestellt wird, welche individuell von jedem einzelnen Mitarbeiter besucht werden kann und dies auch außerhalb der Öffnungszeit der Einrichtung möglich ist, so dass ein Ausfall von Besuchern und Patienten nicht stattfindet.

Nur durch die Umsetzung des vollständigen Hygienekonzepts sind Sie bestmöglich vorbereitet, um auch Prüfungen von Gesundheitsämtern oder Berufsgenossenschaften gelassen entgegensehen zu können. Sie müssen sich dann jedenfalls keine Gedanken mehr über Sanktionen machen. Diese reichen von Geldstrafen bis hin zur Betriebsschließung.

Viele Einrichtungen im Gesundheitswesen vertrauen bereits auf unsere Expertise, um sich mit dem Thema Hygiene auseinanderzusetzen und hier bestmöglich vorgesorgt zu haben. Durch die Inanspruchnahme unserer Leistungen sind Sie dann nach erfolgter Prüfung und Beseitigung etwaiger Mängel dazu berechtigt, Ihre Zertifizierung nach außen hin zu präsentieren (z.B. Aufkleber an der Einrichtungstür, Aufsteller an der Rezeption o.ä.) und somit darauf hinzuwiesen, dass Sie die strengen Hygienestandards einhalten.

Auch nach der Corona-Krise stehen wir selbstverständlich mit unseren Beratungsleistungen an Ihrer Seite – denn das Thema Hygiene wird uns alle nicht mehr loslassen und einen festen Platz unserem Alltag einnehmen.

In uns haben Sie einen kompetenten Ansprechpartner in allen Belangen, welche die Einrichtung betreffen. Dabei können wir auf ein umfangreiches Team zurückgreifen, welches aus Fachberatern, Rechtsanwälten und weiteren Spezialisten besteht.