FAQ's

Fragen & Antworten

Auf dieser Seite haben wir für Sie häufige Fragen und Antworten zusammengetragen.
In den Antworten finden Sie die gewünschten Informationen und weiterführende Links.

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Wir analysieren mit Ihnen gemeinsam die aktuelle Situation und stellen eventuell Mängel fest. Dann beraten wir Sie, wie Sie die Mängel beheben und somit dann alle gesetzlichen Auflagen erfüllen. Das bedeutet, Sie können ein Audit nicht bestehen oder „durchfallen“. Es ist eine Analyse mit Hinweisen auf Mängel. Wenn Sie diese Mängel behoben haben, erhalten Sie das Prüfsiegel.

Da Sie uns beauftragen erhalten auch nur Sie die Ergebnisse – eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht und ist sogar vertraglich ausgeschlossen. So können Sie mögliche Mängel in Ruhe beheben und alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

Nein, Sie werden im Audit geprüft und dann ist diese Auszeichnung für ein Jahr gültig. Danach ist wie sonst bei einem Qualitäts-Management-System üblich, eine Re-Zertifizierung vorgesehen.

Ja, das kann grundsätzlich passieren. Allerdings haben Sie dann bereits alle Schwachstellen und Mängel beseitigt und können einer solchen Prüfung gelassen entgegensehen.

Wir erleben immer wieder, dass vorgefertigte Pläne mit fest eingetragenen Maßnahmen und Mitteln in den Praxen vorhanden sind. Leider weichen diese Pläne dann von der gelebten Realität ab und sind dann fast immer nicht brauchbar. Oft sind diese Pläne Desinfektions- und keine Hygienepläne. Wenn dann eine Prüfung durch die Behörde stattfindet, ist dieser Hygieneplan ungültig.

Nicht nur das! Es gibt weitreichende Auflagen und Vorschriften, die gerade in Zeiten der Corona-Situation kritisch geprüft werden. Hier sollten Sie alle Bereiche der Hygiene und Sicherheit berücksichtigen und unbedingt einhalten.

Ob eine Überprüfung der Einrichtung stattfindet oder nicht, hängt unter anderem von der personellen Ausstattung des Gesundheitsamts in Ihrem Bezirk ab. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass gerade in der Pandemie und der Phase danach vermehrt Kontrollen stattfinden. Das Besucherwohl hat hier oberste Priorität und die Behörden suchen aktuell weitere Mitarbeiter, um den erhöhten Kontrollbedarf nachzukommen.

Da hatten Sie Glück gehabt! In der Pandemie kann das Ergebnis schnell anders aussehen. Was viele nicht wissen: Das Amt muss Sie nicht auf Missstände hinweisen – es wird eher dazu tendieren weitere Maßnahmen gegen Sie einzuleiten.

Das ist auch ganz neu! Am 3. April 2020 ist eine modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Covid19-betroffene Unternehmen in Kraft getreten.

Siehe auch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger:
https://www.bundesanzeiger.de/ebanzw/wexsservlet?page.navid=to_bookmark_officialsite&genericsearch_param.edition=BAnz+AT+02.04.2020&global_data.language=de

Somit können Sie als Praxis, die unter der Covid19-Situation zu leiden hat oder sogar gefährdet ist, auf besondere staatliche Hilfe zurückgreifen.

Nein – denn wir erledigen im Rahmen unserer Beratung und Dienstleistung die Formalitäten. Sie stellen und lediglich die benötigten Informationen zur Verfügung und wir erledigen mit der Behörde den Rest für Sie.

Der Staat übernimmt zwischen 50% und 90% der Beratungskosten – je nach Bundesland und Situation, in der sich Ihre Firma oder Praxis befindet. In einem unverbindlichen Telefonat klären wir wie hoch der staatliche Anteil genau ist und wieviel Restanteil für Sie bleibt.

Nein! Auch hier hat sich die Sachlage mit der Gesetzesänderung vom 03.04.2020 geändert. Der Staat übernimmt die volle Netto-Rechnungs-Summe und Sie selbst zahlen wirklich nur die Mehrwertsteuer. Keine Auslagen – keine finanziellen Belastungen!

Wir beantragen zuerst die Förderung für Sie, damit Sie Sicherheit haben – erst wenn die Bewilligung vorliegt, starten wir das Beratungs-Projekt in Ihrer Einrichtung.

Nein. Es gibt hier klare Anforderungen an die Berater und deren Qualifikation und Know-How. Nur wenn die Fachberater vom Bundesamt geprüft wurden und die strengen Anforderungen erfüllen, werden diese Berater zugelassen (Akkreditierung). Damit ist dies übrigens auch ein indirekter Qualitätsnachweis für uns und damit auch wieder mehr Sicherheit für Sie.

Besitzen Sie ein individuelles, auf Ihre Einrichtung angepasstes Hygiene-Konzept?

Sind Ihre Arbeitsabläufe und Besonderheiten der Praxis erfasst und korrekt dargestellt?

Sind Ihre Mitarbeiter in die Maßnahmen eingebunden und machen diese mit?

Sind Sie auf Prüfungen durch die Behörden ausreichend vorbereitet?